Anwaltliche Vertretung
Kommunikation und Kosten
In der Beratung zeigt sich immer wieder, dass es zu Problemen mit AnwältInnen kommen kann, nämlich vor allem dann,
wenn die Kommunikation zwischen AnwältInnen und Klientinnen unklar ist. So werden in der Regel von
AnwältInnen ganz selbstverständlich die rechtlichen Angelegenheiten übernommen und unvollständig oder gar nicht über
das Honorar gesprochen. Eine mangelhafte Aufklärung schafft nicht nur Unsicherheit auf beiden Seiten, sondern wird
auch zum finanziellen Problem. Es wachsen mitunter Kosten an, die die Mandantin in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Wie setzen sich nun Anwaltskosten für ein Scheidungsverfahren zusammen?
AnwältInnen ziehen zur Honorarlegung das Rechtsanwaltstarifgesetz (RTG) heran. Für eine reine
Ehescheidungsklage können AnwältInnen derzeit € 254,50 verrechnen. Der gleiche Betrag kann für das Einschreiten in
einer einstündigen Verhandlung in Anschlag gebracht werden. Pro angefangener Stunde zusätzlich die Hälfte dieses
Betrages. Zu all diesen Beträgen kann ein 50% bzw 60% iger Zuschlag, der sogenannte Einheitssatz verlangt werden.
Ist der Kanzleisitz nicht am Gerichtsort, so erhöht sich der Einheitssatz auf 100%. Nach Wahl der RechtsanwältInnen
können diese Nebenleistungen statt des Einheitssatzes auch gesondert verrechnet werden. Die Anwaltsleistungen hängen
also zum einen vom sogenannten Streitwert, zum andern von der Verfahrensdauer ab.
Je länger die Verfahrensdauer desto höher die Verfahrenskosten. Vom Verfahrensausgang hängt es auch ab, ob die Kosten
der gegnerischen Partei ebenfalls zu tragen sind. Die überwiegend schuldige Partei hat auch überwiegend die Kosten
zu tragen.
Was empfiehlt sich im Umgang mit AnwältInnen?
Wesentlich ist, genau über die Kosten zu sprechen und sich vorab gründlich zu informieren.
Beachten Sie auch, dass jedes Gespräch - auch jedes Telefonat und auch wenn Sie diejenige sind, die die Anwältin
anrufen - verrechnet wird. Psychosoziale Unterstützung erhalten Sie kostengünstiger in geförderten Frauen- und
Familienberatungsstellen.
Wenn auf Grund der Einkommenssituation die Voraussetzungen für Verfahrenshilfe vorliegen, dann kann auch versucht
werden diese über die ausgewählte Anwältin zu bekommen. Eine Garantie dafür, dass dies auch funktioniert, gibt es
jedoch nicht. Denn üblicherweise werden Verfahrenshilfeanwälte vom Gericht zugeteilt.
Beachten Sie, dass nicht alle AnwältInnen über sämtliche Rechtsgebiete Bescheid wissen. Es ist sinnvoll,
sich an Spezialistinnen im Familienrecht zu wenden, die auch über einen frauenspezifischen Blick und die entsprechende
Erfahrung verfügen.
Barbara Stekl