Neuerungen im Familienrecht
Am 8.7.2009 wurde das Familienrechtsänderungsgesetz 2009 im Nationalrat beschlossen. Dieses wird
am 1.1.2010 in Kraft treten.
Im folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige neue Regelungen im Detail vorstellen:
- Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge für Stiefkinder sowie die Vertretung des Ehegatten in der Obsorge durch den Stiefelternteil, wenn es die Umstände erfordern. Das bedeutet,dass die Beistandspflicht von Ehegatten ausdrücklich dahingehend erweitert wird, dass jeder Ehegatte dem anderen in der Ausübung der Obsorge gegen- über dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen hat. In dieser Regelung wird den "Patchworkfamilien"Rechnung getragen.
- Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen. So können künftig Vorausregelungen nicht nur über die Ersparnisse - wie bisher - sondern auch über das eheliche Gebrauchsvermögen geschlossen werden. Ehepartner können künftig nicht nur die gemeinsamen Ersparnisse sondern das gesamte gemeinsame Vermögen bis hin zu Auto,Wohnung und Schmuck vertraglich im Voraus aufteilen. Diese Aufteilung ist nun also auch während der Ehe möglich und zum Schutz des finanziell schwächeren Partners bedarf es bei den Vorausvereinbarungen prinzipiell der Schriftform. Bei Regelungen über die Ehewohnung und die Ersparnisse ist ein Notariatsakt notwendig.
- Beratungspflicht wenn eine Partei in einem strittigen Verfahren nicht anwaltlich vertreten
ist.
In so einem Fall hat das Gericht das Verfahren auszusetzen und die Partei zu einer rechtlichen Beratung zu schicken. - Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung. Viele Alleinerzieherinnen leiden unter schwankendem Einkommen und langen Verfahren in diesem Bereich. In Hinkunft soll grundsätzlich ein Vorschuss geleistet werden, sobald ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht und ein Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht worden ist. Das Ergebnis des Exekutionsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner muss nicht mehr abgewartet werden.
Vor einer Scheidungsvereinbarung empfehlen wir zur genauen Abklärung von Möglichkeiten und Konsequenzen eine persönliche juristische Beratung, in der auf die individuelle Situation Bezug genommen wird.
Barbara Stekl