Fürsorglichkeit und Gerechtigkeit
Was, so viel müßte er mir zahlen? Nein, das geht nicht, ich kann ihn doch nicht ausnehmen!"
Solche oder ähnliche Aussagen werden immer wieder von Frauen in der Beratung geäußert, nachdem sie darüber
aufgeklärt wurden, wie ihre Rechte im Falle einer Scheidung aussehen. Entsetzt meinen sie, dass ihnen nicht
so viel zustehen könne. Gerade die häusliche Rollenverteilung, die zu Beginn stillschweigend aber dennoch
einvernehmlich festgelegt wurde, wird im Trennungsfall von männlicher Seite nicht selten angeprangert:
"Du hast ja nie etwas verdient. Es wurde alles nur von mir bezahlt. Deshalb gehört alles mir und dir
nichts."
Die Frau, deren Selbstwert gerade in ihrer Position als Hausfrau nicht gestärkt ist, läßt sich von diesen
"Argumenten" überzeugen. Sie meint, dass ihr ja tatsächlich nichts zustehen könne, wenn der Mann
das Geld verdient habe, denn was habe sie schließlich geleistet? All diese Teilaspekte führen dazu, dass
viele Frauen nicht selbstbewußt einfordern, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht. Aus mangelndem Selbstwert
verzichten sie auf vieles. Frauen, die eine Trennung betreiben, fühlen sich mitunter schuldig und meinen,
dass sie deshalb nichts verlangen können.
Die Rechtsordnung hat jedoch Richtlinien für die Vermögensaufteilung: das was gemeinsam erwirtschaftet wurde
ist grundsätzlich je zur Hälfte aufzuteilen. Dies ist unabhängig vom Verschulden!
Im Rahmen der Rollenverteilung in der Ehe hat das Gesetz das "Halbe-Halbe-Prinzip" 1999 noch
stärker verankert. Was viele Männer ignorieren, ist eine rechtliche Tatsache: auch wenn die Frau im Haushalt
ist, so ist der berufstätige Mann zur Mithilfe verpflichtet!
Jede Scheidung bedeutet eine Weichenstellung im Leben. Frauen, die auf ihre rechtlichen Ansprüche verzichten,
erschweren oder gefährden dadurch nicht selten ihre weitere Existenz. Lassen Sie sich beraten, was Ihnen
zusteht und trauen Sie sich , das Ihnen Zustehende einzufordern!
Barbara Stekl