Gewalt gegen ältere Frauen ist kein
tabuisiertes Thema mehr
(Männliche) Gewalt betrifft Frauen jeden Alters, aus allen sozialen Schichten und Kulturen. Großteils wird
Gewalt innerhalb der Familie und im eigenen Wohnbereich ausgeübt. Insbesondere in einer Partnerschaft und
Ehe lebende Frauen werden häufig Opfer von Gewalt.
Ältere Frauen verbindet in ihrer Ehe oder Lebensgemeinschaft meist eine enge Bindung zum Ehemann und eine
viele Jahr(zehnt)e andauernde Beziehungs- und Familiengeschichte, dazugehörig eine tiefe Abhängigkeit, die
es einer Frau besonders schwer machen kann, sich aus der Gewaltbeziehung zu lösen. Diese Abhängigkeiten
werden durch die eigene Werthaltung, finanzielle Sorgen, soziale Isolierung und eventueller Pflegeverantwortung
verstärkt. Die Frauen begleiten oft Gefühle der Scham, Schuld, Befürchtungen und Ängste. Das Gewaltschutzgesetz
von 1997 versucht, die Frauen zu unterstützen.
Seit April 2008 treffen sich verschiedene Wiener Einrichtungen und Institutionen mit dem Ziel, die spezielle
Lebenssituation von älteren Frauen, die Gewalt in ihrer Familie/Ehe erleben, zu berücksichtigen und davon
ausgehend notwendige Maßnahmen und weitere Unterstützungsmöglich-keiten zu entwickeln.
Gewalt hat viele Gesichter. Neben körperlichen Formen wie Schläge usw. gibt es viele eher verdeckte und weniger
fassbare Formen, die wir Psychoterror nennen. Ältere Frauen erleben in einer langen Ehe beispielsweise folgende
Formen von Gewalt. Wenn Sie diese Erfahrungen in Ihrer Ehe machen, dann ist Ihr Ehemann Ihnen gegenüber
gewalttätig.
rechtlich:
Untersagung des Zugangs zu Eigentum oder auch Verträgen, finanzielle Ausbeutung
sozial:
erzwungene Isolation/Rückzug durch beispielsweise Einsperren, Essensentzug
psychisch:
Demütigungen, Beschimpfungen, Bloßstellungen, Einschüchterungen, Beleidigungen und Entwürdigungen, manipulierendes
Verhaltens durch beispielsweise Zurückhaltung von Informationen
körperlich:
Schläge, Zufügung von Verletzungen beispielsweise durch Würgen, wütendes Wegschubsen, Werfen von Gegenständen,
Medikamentenverabreichung, die unnötig oder unangemessen ist
sexualisiert:
strafrechtlich relevante Formen wie (versuchte) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
Auch wenn SIE in einer schon lang andauernden Ehe Gewalt erfahren gibt es für SIE Hilfe und
Unterstützung.
- Sprechen sie darüber, machen sie es öffentlich: z.B. mit Freundinnen, ehemaligen KollegInnen und/oder Beratungsstellen
- Wegweisung durch die Polizei
- Trennung des gemeinsamen Haushaltes
- Scheidung
Eine Möglichkeit sich aus einer Gewaltbeziehung ohne Scheidung zu befreien ist der Einzug in ein Haus des Wiener
Kuratoriums der PensionistInnen: Häuser zum Leben (Homepage:
www.kwp.at).
Der Einzug in eines der 31 Häuser ist nicht nur als Paar möglich, sondern auch alleine im Zuge einer
Scheidung oder Trennung.
Information und Besichtigung:
Es gibt in jedem einzelnen Haus Informationsveranstaltungen beziehungs-weise monatlich Informations(halb)tage.
Voraussetzung für einen Einzug:
Es ist eine Vormerkung notwendig, wobei die Wartezeiten je nach Haus sehr unterschiedlich sind. Die kostenlose
Anmeldung ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit
laufend Leistungen eines Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers beziehen. Voraussetzung ist die Österreichische
Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung. Eine Anmeldung verpflichtet zu nichts.
Angebote und Finanzierung:
Vor dem Einzug wird die Finanzierung im Einzelfall besprochen. Wenn der Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanziert
werden kann, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Gemeinde Wien. Im Falle einer Trennung innerhalb einer
aufrechten Ehe benötigen Sie eine gerichtliche Unterhaltsregelung. Diese können Sie bei Ihrem zuständigen
Bezirksgericht beantragen.
Für Auskünfte wenden Sie sich an das Kuratorium (Seegasse 9, 1090 Wien, Telefon: 01/ 313 99 - 0) oder die
Frauenberatung (Telefon: 01/ 587 67 50)
Julia Fritz, Margot Scherl